Kontaktdaten nach § 5 TMG, § 55 I RStV

Klaus und Charlotte Depke
Bergstr. 4
25364 Bokel

Tel: 0157 - 75 39 49 44
Email:

Aus organisatorischen Gründen kann eine Kontaktaufnahme momentan nur telefonisch oder per Kontaktformular oder Email sinnvoll erfolgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 07.05.2020

1.Anmeldung und Bestätigung

  1. Mit Ihrer Mietanmeldung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung versichern Sie, daß Sie volljährig sind. Der Mietvertrag wird für den Vermieter verbindlich, wenn dieser Ihnen die Buchung und den Preis der Miete schriftlich bestätigt.
  2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder ggf. auch für den in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für dessen Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  3. Unverzüglich nach Mietanmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung , die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Mietleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist der Vermieter an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot schriftlich annehmen.

2. Bezahlung

  1. Bei Vertragsabschluss wird nach der schriftlichen Bestätigung innerhalb einer Woche eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises fällig. Die Kosten für die Endreinigung werden in voller Höhe zusammen mit der Restzahlung fällig.
  2. Die Restzahlung wird spätestens vier Wochen vor Mietbeginn fällig.
  3. Die Beträge für An- und Restzahlung und gegebenenfalls Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 4) werden sofort fällig.
  4. Bei Mietanmeldungen, die ab dem 30. Tag vor Mietbeginn (kurzfristige Anmeldungen) getätigt werden, ist der volle Mietpreis innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldung fällig. Ein Rücktritt von der Anmeldung ist in diesem Fall nur möglich, wenn das Objekt für den gebuchten Zeitraum noch neu vermietet werden kann.

3. Leistungen, Mietpreise

  1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet und aus der Ihnen zugegangenen schriftlichen Bestätigung.
  2. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.
  3. Falls Sie das Ferienhaus länger mieten wollen, sprechen Sie bitte möglichst frühzeitig Ihren Vermieter an. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn das gemietete Objekt in dieser Zeit noch nicht belegt ist und der Mietpreis noch vor Eintritt der Mietverlängerung auf dem Vermieterkonto eingeht.
  4. Die aktuell gültigen Mietpreise entnehmen Sie bitte der Seite "Preise".

4. Rücktritt durch den Mieter, Rücktrittsgebühren

  1. Sie können jederzeit vor Mietbeginn von der Ferienhausmiete zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen.
  2. Wenn Sie von der Miete zurücktreten , verliert der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. Stattdessen kann der Vermieter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Mietpreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Mietvorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 3. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert.
  3. Die Rücktrittgebühren betragen
        bis zum 42. Tag vor Mietantritt 25 %,
        ab dem 41. Tag vor Mietantritt 50 % ,
        ab dem 30. Tag vor Mietantritt 75 %,
        ab dem 15. Tag vor Mietantritt 90 %,
        ab dem 8. (achten) Tag vor Mietantritt bis zum Tag des Mietantritts 100 % und
        bei Nichtantritt 100 %
    der Ferienhausmiete.
  4. Sollten Sie die Ferienhausmiete – ohne Rücktrittserklärung an den Vermieter – nicht antreten, so bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
  5. Bis zum Mietantritt kann der Mieter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der schriftlichen Mitteilung an den Vermieter. Dieser kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Mieterfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Vermieter berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr von pauschal € 50,– zu verlangen. Für den Mietpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Mieter und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

5. Rücktritt oder Kündigung durch den Vermieter

  1. Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Vermietung trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Vermieter vom Mieter nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Mieter in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  2. Der Vermieter behält jedoch den Anspruch auf den Mietpreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückreise trägt der Störer selbst.
  3. Sollte aufgrund amtlicher Maßnahmen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Corona-Krise das Ferienhaus zum Urlaubsbeginn nicht bereitgestellt werden können, behält sich der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht vor. Bis dahin geleistete Zahlungen werden in diesem Fall selbstverständlich erstattet.

6. Haftung

  1. Vertragliche Schadenersatzansprüche
    Die vertragliche Haftung des Vermieters auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt wird. Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden, der kein Körperschaden ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  2. Deliktische Schadenersatzansprüche
    Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils für beide Mieter eines Mietvertrages zusammen.

7. Höhere Gewalt

  1. Wird die Ferienhausmiete infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Vertrag allein nach Maßgabe des §651j BGB kündigen.

8. Ausschluss von Ansprüchen

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Mietobjektes sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Dieses muss – auch im eigenen Interesse – schriftlich geschehen. Der Abreisetag wird bei Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.

9. Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

10. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Es gilt deutsches Recht, der Gerichtsstand ist Elmshorn in Schleswig-Holstein.

Haftungsausschluss

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Quellenhinweis: eRecht24 Disclaimer